Wohnen im Erdgeschoss – auf Phuket bald verboten
1. Februar 2008 | Von Top Panthumjinda | Kategorie: Artikel Thailand(FA03/2008) Das Umwelt-Komitee der Urlaubsinsel Phuket will für alle neuen Gebäude erdbebensichere Bauweisen zur Pflicht machen und die Nutzung oder den Bau von Erdgeschossen zu Wohnzwecken verbieten.
Der stellvertretende Gouverneur von Phuket, Worapoj Ratsima, leitete eine Zusammenkunft aller mit dem Bauwesen beschäftigten Behörden, auf der die Umwelt-Prüfungsberichte für sieben Wohnsiedlungen besprochen wurden – darunter Jumeirah Private Island auf Koh Rad sowie die Butterfly- und Phu Laele-Condominien in Tambon Karon. Die meisten Berichte erhielten im Prinzip die Zustimmung der Teilnehmer, ausser Phu Laele, das noch einige Verbesserungen benötigt.
Das Komitee stellte fest, dass Erdgeschosse, egal ob genutzt oder nicht, beim Messen der Höhe eines Gebäudes bislang nicht eingerechnet wurden. Man war sich einig darüber, dass die Benutzung dieser Erdgeschosse zu Wohnzwecken verboten werden soll und diese Räume beim Vermessen eines Gebäudes in die Berechnung einbezogen werden müssen.
Neuere Gebäude müssten ausserdem vorbeugende Massnahmen für den Fall eines Erdbebens aufweisen, wie es das Building Control Act 1979 vorschreibt. Bei der Beurteilung und Genehmigung eines Bauvorhabens mit einem Erdgeschoss solle von Fall zu Fall vorgegangen werden, wobei Umwelt- und andere Faktoren eine Rolle spielen müssten.
In einigen Gebieten der Westküste der Insel sollen Gebäude mit Erdgeschossen nach den Vorgaben des Building Control Act 1979 und den Bestimmungen des Umweltministeriums völlig verboten werden.












